AGB
EWIT Treuhand AG
1. Zweck und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der EWIT Treuhand AG (nachfolgend «EWIT») für ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2 Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt mit der vorbehaltslosen Annahme der Auftragsbestätigung oder eines anderen Vertrags durch den Auftraggeber zustande. Falls bereits Leistungen erbracht wurden, gilt der Vertrag rückwirkend ab Beginn der Leistungserbringung durch EWIT. Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich.
2. Leistungserbringung durch EWIT
2.1 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag oder bei Aufnahme der Leistungserbringung vereinbarten Leistungen in den Bereichen Treuhand, Immobilienbewirtschaftung und Steuern.
2.2 EWIT erbringt ihre Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt entsprechend den anwendbaren Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine über die sorgfältige Vertragserfüllung herausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
2.3 Die Leistungen von EWIT stützen sich auf das Verständnis der Gesetze und Rechtspraxis, das EWIT zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung hat. Spätere Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtspraxis können daher Auswirkungen auf die Ergebnisse haben.
2.4 Arbeitsergebnisse und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht von EWIT ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.5 EWIT kann zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende sowie, soweit erforderlich, geeignete externe Fachleute und Dritte beiziehen, die im Auftrag und auf Rechnung von EWIT tätig sind. Die Verantwortung für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei EWIT.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um EWIT mit der Leistung zu beauftragen, und die für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften jederzeit einhält.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, EWIT rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Vertragsbeziehung relevant sind oder die EWIT ausdrücklich anfordert. Die Leistungen von EWIT stützen sich auf die zur Verfügung gestellten Informationen, und EWIT verlässt sich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. EWIT führt keine Prüfungen dieser Informationen durch und übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Informationen, mit Ausnahme von Fällen, in denen dies zum Zweck des Vertrags gehört. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, entfällt jegliche Haftung von EWIT.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen oder Weisungen zu erteilen, die dazu führen, dass EWIT auf sie selbst anwendbare Gesetze oder sonstige Vorschriften verletzt.
3.4 EWIT übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungs- und Archivierungsvorschriften des Auftraggebers.
4. Schutz- und Nutzungsrechte
4.1 Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (z.B. Berichte, Präsentationen, Mitteilungen, Beurteilungen, Gutachten) sowie das damit verbundene Know-how verbleiben bei EWIT, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. EWIT räumt dem Auftraggeber ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch im Rahmen des Zwecks der Leistung ein.
4.2 Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder von Teilen davon sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch EWIT zulässig.
4.3 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis zwischen EWIT und dem Auftraggeber gestattet.
5. Vertraulichkeit
5.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, von denen sie im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als zur Erbringung der Leistung zu verwenden.
5.2 Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen entfällt:
a) wenn die Informationen öffentlich sind oder werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist;
b) wenn die andere Partei einer Offenbarung ausdrücklich zugestimmt hat;
c) wenn die Partei gesetzlich zu einer Offenbarung verpflichtet ist oder einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung Folge leisten muss;
d) wenn die Offenbarung zur Wahrung eigener Rechte von EWIT notwendig ist, z.B. zur Weiterleitung an Versicherer oder Rechtsberater.
5.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass EWIT die Informationen des Auftraggebers unter Wahrung der Vertraulichkeit an von EWIT beauftragte Dritte (Dienstleister) weitergeben kann, sofern dies für die Mandatsabwicklung, Qualitätskontrolle oder zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist. EWIT stellt sicher, dass diese Dritten die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Informationen ebenfalls einhalten.
5.4 Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Informationen besteht über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus fort.
6. Datenschutz
6.1 EWIT hält sich an die für sie anwendbaren, gültigen Datenschutzgesetze, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
6.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die an EWIT übermittelten Personendaten korrekt und vollständig sind und von ihm selbst rechtmässig bearbeitet werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Personendaten durch EWIT bearbeitet werden dürfen.
6.3 EWIT verpflichtet die für die Bearbeitung von Personendaten des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeitenden sowie allfällig weitere involvierte Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes und instruiert sie entsprechend.
6.4 EWIT trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Personendaten zu gewährleisten.
6.5 EWIT wird die Personendaten des Auftraggebers, nachdem der Zweck der Bearbeitung weggefallen ist, innerhalb einer angemessenen Frist retournieren, löschen oder deren Verarbeitung sperren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
7.1 Das Honorar wird individuell vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den jeweils gültigen Stundensätzen von EWIT und dem effektiven Zeitaufwand. EWIT kann die Stundensätze mit angemessener Vorankündigung anpassen.
7.2 Die Mehrwertsteuer sowie Auslagen (Gebühren, Porti, Reisespesen und sonstige Auslagen) werden zusätzlich verrechnet.
7.3 Kostenvoranschläge oder Offerten basieren auf den vom Auftraggeber übermittelten Informationen und stellen unverbindliche Schätzungen dar.
7.4 EWIT kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten stellen. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist ist EWIT berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. in Rechnung zu stellen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann EWIT ihre Leistungen einstellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge abhängig machen.
7.5 Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Die Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von EWIT.
8. Zustellungen
8.1 Zustellungen von EWIT gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Zustelladresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind (physisch oder elektronisch).
8.2 Die elektronische Kommunikation von und mit EWIT erfolgt über öffentliche, in der Regel nicht speziell geschützte, Datenübertragungsnetze. EWIT lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln oder Störungen entstehen. Verlangt der Auftraggeber besonders vertrauliche Kommunikation, ist dies EWIT schriftlich mitzuteilen.
9. Beanstandungen
Beanstandungen sind vom Auftraggeber umgehend nach Entdeckung schriftlich zu rügen. EWIT hat das Recht zur Nachbesserung. Werden Beanstandungen nicht innert angemessener Frist geltend gemacht, gelten die Leistungen als genehmigt.
10. Haftung
10.1 EWIT haftet gegenüber dem Auftraggeber nur bei rechtswidrigem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Die Haftung von EWIT in allen anderen Fällen beschränkt sich auf das Zweifache des gesamten an EWIT bezahlten Honorars der vorangegangenen zwölf Monate. Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.2 EWIT haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet übermittelte Informationen und Unterlagen des Auftraggebers entstehen. Gleiches gilt für Schäden, die auf Entscheidungen von Behörden, Gerichten oder anderen Dritten zurückzuführen sind.
10.3 Im Falle des Beizugs von Dritten zur Leistungserbringung haftet EWIT lediglich für die gehörige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.
10.4 Schadenersatzansprüche gegenüber EWIT verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch fünf Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
11. Ereignisse ausserhalb der Kontrolle der Parteien
Bei Ereignissen, die ausserhalb der Kontrolle der Parteien stehen (z.B. höhere Gewalt, Naturereignisse, Pandemien, Stromausfälle oder sonstige Ausfälle der Infrastruktur), ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit das Ereignis andauert. Dauert das Ereignis mehr als ein Jahr, ist die nicht betroffene Partei berechtigt, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu beenden.
12. Dauer des Vertrags und Kündigung
12.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung automatisch. Wurde eine bestimmte Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, endet er mit Ablauf der Laufzeit oder nach Ablauf der Kündigungsfrist. Ein Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf einen bestimmten Zeitpunkt gekündigt werden.
12.2 EWIT ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, wissentlich falsche oder unvollständige Informationen übermittelt, ein Interessenkonflikt entsteht oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
12.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt EWIT dem Auftraggeber dessen Unterlagen in zu vereinbarender Form zur Verfügung. EWIT ist berechtigt, Kopien von Unterlagen und Daten des Auftraggebers zu Dokumentationszwecken oder gestützt auf andere Rechtsgründe zu behalten. EWIT ist berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Honorare zurückzuhalten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und staatsvertraglichen Regelungen.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wohlen, Kanton Aargau, Schweiz. EWIT ist indessen auch berechtigt, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. Sitzes zu belangen.
14. Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
